Eine Lösung gegen Terror und Verbrechen?
FORMAT: Vorratsdatenspeicherung im Detail

Ab Mitte September sollen die Europäer für den Kampf gegen den Terror technisch besser gerüstet sein. Die "EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Kommunikationsnetze oder Dienste erzeugt oder verarbeitet werden" - so der sperrige Titel - wird nationales Gesetz. Die Telekom- und später auch Internetprovider müssen die Kommunikationsdaten ihrer Kunden speichern und an die Behörden weitergeben, damit schwere Straftaten effektiver aufgeklärt oder gleich im Vorfeld unterbunden werden können.

Was in der Theorie so durchdacht klingt, eröffnet in der Praxis zahlreiche Probleme, über die man sich allem Anschein nach nicht den Kopf zerbrochen hat. Der Staat macht private Unternehmen, die einen öffentlichen Zugang zu Kommunikationsnetzen anbieten, zu seinen "Erfüllungsgehilfen". Allerdings ist noch nicht klar, welche Daten wie lange, zu welchem Zweck und für welche Anfragesteller gespeichert werden sollen und wie deren Löschung zu erfolgen hat.

"Ich setze mich dafür ein, nur die Minimalversion umzusetzen. Es ist mir nicht daran gelegen, in dieser Frage der Musterschüler Europas zu werden. Wir haben zu diesem Thema mehr als 90 Stellungnahmen erhalten. Diese werden alle sorgfältig analysiert, und dann wird in Abstimmung mit dem Justizministerium eine gute Entscheidung getroffen", so Infrastrukturminister Werner Faymann zum aktuellen Stand. Innenminister Günther Platter tendiert zu einer Maximallösung und hofft, so "Waffengleichheit" mit den Terroristen zu erreichen. Auch die Möglichkeit, "Bundestrojaner" - also Programme, die ohne Wissen des Betroffenen auf dessen Computer installiert werden können - als Ermittlungswerkzeug einzusetzen, werde derzeit geprüft. Freilich reißt sich keines der beiden Ministerien darum, die Kosten zu übernehmen. Die Frage der Finanzierung könnte sich aber nun für die Pläne der Behörden als größter Stolperstein erweisen.

Die Ausgaben für die hochsichere Speicherung und Verwahrung der Daten werden daher die Unternehmen zu tragen haben. Dass es sich dabei nicht gerade um kleine Summen handeln wird, zeigen erste Berechnungen aus der Branche, etwa der Telekom Austria. "Für Provider bedeutet dies einen erheblichen Mehraufwand, wobei unverständlicherweise bisher auch keine Ersatzregelung der damit zusammenhängenden Kosten vorgesehen ist. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass diese Aufwände ausschließlich im öffentlichen Interesse liegen und die Provider als verlängerter Arm der Justiz verwendet werden. Aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Verpflichtung kann noch keine Kostenschätzung erfolgen. Es steht zu befürchten, dass mit einem - gemäß vorliegendem Entwurf nicht abgedeckten - Kostenaufwand von bis zu 10 Millionen Euro zu rechnen sein wird", so Martin Fröhlich, Leiter Regulierung bei der Telekom Austria. Für den größten Provider des Landes vermutlich noch verkraftbar, kann es für kleine und mittelgroße Firmen wohl existenzbedrohend sein, schätzt Martin Prager vom Branchenverband der Unternehmensberater und IT-Unternehmer: "Für Kleinstunternehmen rechnen wir mit Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro".

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