Diskussion um Richtline für Software-Patente wird im EU-Parlament fortgeführt!

Der EU-Wettbewerbsrat hat den Kompromissvorschlag zur Softwarepatentrichtlinie mehrheitlich angenommen. Österreich hat sich der Stimme enthalten. Nun wird die Diskussion im Europäischen Parlament fortgesetzt.

"Wir wollten sicherstellen, dass die Auswirkungen der Richtlinie auf die Klein- und Mittelbetriebe sowie auf die Open-Source-Bewegung genau beobachtet werden.
Außerdem wollen wir eine strikte Auslegung des Technizitätsbegriffes erreichen, um Trivialpatente oder die Patentierung von Geschäftsmethoden in Zukunft unmöglich zu machen", kommentierte der für Patentierungen zuständige Infrastrukturminister Hubert Gorbach (FPÖ) Österreichs Position zur EU-Richtlinie für computerimplementierte Erfindungen.

"Die Richtlinie soll insgesamt mehr Rechtssicherheit für Investitionen bringen und den Ermessensspielraum bei Patenterteilungen in Richtung der klar technischen Software reduzieren", so Gorbach. Es sei nicht beabsichtigt, die Patenterteilungspraxis zu erweitern, sondern es werde im Gegenteil unmissverständlich bekräftigt, dass eine sogenannte computerimplementierte Erfindung nur dann vorliege, wenn sie einen technischen Beitrag leisten kann, erklärte der Infrastrukturminister. Die Definition dieses "technischen Beitrages" soll noch weiter diskutiert werden, daher habe Österreich dem Vorschlag nicht zugestimmt und sich der Stimme enthalten, meinte Vizekanzler Gorbach.

Reine Software weiterhin von Patentierung ausgeschlossen
Reine Softwareprogramme, Geschäftsmethoden und Algorithmen sind weiterhin von der Patentierung ausgeschlossen und lediglich vom Urheberrecht erfasst.
Durch die Sicherstellung der Interoperabilität bleibt ein ausreichender Raum für die Entwicklungstätigkeit der Mitbewerber erhalten, da die für die Interoperabilität erforderlichen Handlungen auch ohne die Genehmigung des Patentinhabers zulässig sind.

"Aus österreichischer Sicht ist dies von besonderer Wichtigkeit um unsere kleinstrukturierte Sofware-Industrie, die Klein- und Mittelbetriebe, aber auch die Open-Source-Bewegung zu fördern und den Unternehmen gegebenenfalls selbst das Patent als taugliches Werkzeug in die Hand zu geben", betonte Gorbach.

Patent soll ausreichenden Schutz gewähren
Andrerseits sei es die unabdingbare Erfordernis eines fairen Wettbewerbes - beispielsweise im Vergleich mit den Vereinigten Staaten - dass ein erteiltes Patent für eine als patentwürdig erkannte Erfindung einen klar umgrenzten aber ausreichenden Schutz gewährt.
(APA/red)